Förderprogramme

Der Bund bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für sanierungswillige Hausbesitzer. Welche Fördermöglichkeiten es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo diese beantragt werden können, erfahren Sie hier.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Wenn ein bei einem bestehenden Wohngebäude der Energieverbrauch auf das Niveau eines Neubaus oder sogar noch darunter gesenkt werden soll, bietet die KfW im Rahmen des Co2 - Gebäude-sanierungsprogramms zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen an.

Wahlweise zu den Krediten kann für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen auch ein Zuschuss in Höhe von 10% der Sanierungskosten zur energetischen Gebäudesanierung angenommen werden. Allerdings gibt es dafür maximal 5000 € und wird nur direkt ausgezahlt, wenn nach der Renovierung das angestrebte Energieniveau erreicht wird.

Ausnahme hierbei ist eine Einsparung von 30% oder mehr unter Neubau-Niveau. Dann steigt die maximale Förderung auf 8750 €.

Wird ein Neubau-Niveau zwar nicht erreicht, aber trotzdem eine erhebliche Energieeinsparung durch die Zusammenstellung eines Maßnahmenpaketes erreicht, dann besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von 5%, höchstens aber 2500 € zu beantragen.

Anträge zur Förderung sollten direkt bei der KfW eingereicht werden und nicht über die Hausbank geregelt werden, da über die KfW die optimalen Kredite oder Fördermittel berechnet und ausgezahlt werden.

Marktanzreizprogramm

Sonnenkollektoren und Pellet-Kessel erfahren bei diesem Programm eine Förderung.

Die Basisförderung bei Solarkollektoren umfasst eine Förderung einer Bruttokollektorfläche von bis zu 40 Quadratmetern und von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwertleistung.

Förderungen im Einzelnen:

  • Bei Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 60 € pro je Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 €.
  • Bei Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 105 € je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche bei Erstinstallation.
  • Bei einer Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen beträgt die Förderung 45 € je zusätzlich istalliertem angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
  • Bei automatisch beschickten Biomassekesseln beträgt die Förderung für Pelletkessel und Pelletöfen 36 € je kW, mindestens jedoch 1050 €, Hackschnitzelkessel 750 € je Anlage.

Kraft-Wärmekopplung (KWK)

Betreiber von KWK-Anlagen, die gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugen, erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den Strom, den sie in ein Netz der allgemeinen Versorung einspeisen. Die Höhe des Zuschlags fällt unterschiedlich aus und richtet sich nach der jeweiligenAnlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Erfahren Sie weiteres zu Förderung, Solar und Stromerzeugung.