Energieausweis

Haus- und Wohnungseigentümer müssen ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen für ihre Objekte, wenn sie älter sind als 1965. Ab 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. So will es die Energieeinsparverordnung (EnEV) (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1519.pdf), ab den jeweiligen Stichtagen muss die Energieeffizienz eines Wohngebäudes offen gelegt werden; d.h. Vermieter müssen dann auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Wenn aus diesem Energieausweis hervorgeht, dass die Immobilie schlecht gedämmt ist, kann er eine Verhandlungsbasis sein, um sich auf eine niedrigere Kaltmiete (oder auf eine Modernisierung) zu einigen.

Wie aber schaut der Energieausweis aus? Wo bekommt man ihn? Was steht genau drin? Gibt es unterschiedliche Energieausweise? Und was kostet der Energieausweis? Diese und ähnliche Fragen rund um den Energieausweis versuchen wir zu beantworten.

Pass oder Ausweis?

Manche reden vom Energiepass, andere vom Energieausweis. Welche der beiden Bezeichnungen ist korrekt? Zunächst ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer Neufassung vom 24. Juli 2007 nur vom Energieausweis die Rede, also ist dies auch die offizielle Nomenklatur. Aber im täglichen sprachlichen Umgang sollte es wohl keine Verständnisprobleme geben, wenn vom Energiepass die Rede sein sollte…

Ich bin Hauseigentümer, vermiete aber nicht. Benötige ich einen Energieausweis?

Nein. Für selbstgenutztes Wohneigentum ist kein Energieausweis notwendig (obwohl noch nicht abzuschätzen ist, ob in künftigen Fassungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) diese Vorschrift auf alle Gebäude ausgedehnt wird – ob man nun vermietet oder nicht). Erst bei Verkauf oder Vermietung ist der Eigentümer verpflichtet, dieses Dokument dem Interessenten vorzulegen.

Welche Informationen umfasst der Energieausweis?

Im Energieausweis wird nicht nur dokumentiert, wie viel Primär- und Endenergie pro Quadratmeter Wohnfläche benötigt wird, sondern auch wie viel Kohlendioxyd (CO2) dabei frei wird. Besonders interessant für sanierungswillige Eigentümer: Neben den Verbrauchswerten enthält der Energieausweis konkrete individuelle Empfehlungen, welche Bereiche des Hauses/der Wohnung modernisiert werden sollten.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis muss alle zehn Jahre aktualisiert werden.

Wo erhält man den Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht keine amtliche bzw. kommunale Ausgabestelle vor. Vielmehr ist vorgesehen, dass Fachkräfte wie Ingenieure, Architekten und Handwerker als geprüfte Energieberater die Gebäude beurteilen und den Energieausweis ausgeben. Eine aktuelle Liste von Energieberatern in ganz Deutschland gibt es bei Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) e.V.

Sind alle Energieausweise gleich?

Nein. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Während bei der Variante Bedarfsausweis der Fachmann ausrechnet, wie viel Energie eine Wohnung oder ein Haus verbraucht. Bei Variante Verbrauchsausweis werden die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre einbezogen.

Kann ich zwischen beiden Energieausweis-Varianten wählen?

Ja, aber nur noch bis Oktober 2008. Danach entscheidet die Gebäudeart, welcher Energieausweis in Frage kommt. Fachleute raten prinzipiell zum Bedarfsausweis, da dieser Aufschluss über den tatsächlichen energetischen Zustand einer Wohnung bietet, während Daten über individuelle Nutzung wie im Verbrauchsausweis leicht ein falsches Bild des Gebäudes abgeben könnten.

Wieviel kostet der Energieausweis?

Es gibt keinen festen Preis. Stattdessen kann das Honorar zwischen Eigentümer und Berater frei ausgehandelt werden. Grobe Richtschnur: Einen Bedarfsausweis bekommt man für Preise zwischen 200 und 300 Euro, wobei dies von der Gebäudegröße abhängt. Der Verbrauchsausweis kostet weniger, nämlich maximal 100 Euro, da hier bereits vorhandene Informationen aus den Heizkostenabrechnungen zu Grunde liegen. Prinzipiell bietet der Bedarfsausweis einen Mehrwert, indem konkrete Beratungsleistungen durch einen Fachmann hinzukommen – allerdings sollten diese Informationen nicht als Sanierungsplan missverstanden werden. Ein richtiger „Vor-Ort-Energie-Check“ vom Fachmann kostet in der Regel zwischen 500 und 800 Euro, für größere Gebäude können auch mehr als 1000 Euro fällig werden. Allerdings: Beim Bundesamt für Wirtschaft gibt eis einen Zuschuss von bis zu 250 Euro.

Einführungsfristen

Wer muss wann einen Ausweis haben:

Bis Baujahr 1965: 1. Juli 2008

Ab Baujahr 1966: 1. Januar 2009

Nichtwohngebäude: 1. Juli 2009